Die Schulleitung wünscht schöne Sommerferien!!!
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Schule und Bildung in NRW hat den Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich im Rahmen mehrerer Schulmails geregelt, die Sie allesamt im Archiv des Ministeriums einsehen können. In der vierten Mail des Schulministeriums (13.03.2020) wird Folgendes mitgeteilt:
1. Ruhen des Unterrichts für Stufen 5 bis Q1 bis zum 30.04.2020, gezielte Prüfungsvorbereitung für die Q2 ab dem 23.04.2020
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.2020) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit (8:00 bis 13:20 Uhr) eine Betreuung sicher.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass sie am Montag (16.03.2020) und Dienstag (17.03.2020) in der Schule anwesend sind, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen.
Für die Zeit ab Mittwoch, den 18. März 2020 wird es für Klassen 5 und 6 bis zum Beginn der Osterferien ein Not-Betreuungsangebot geben. In dieser Zeit wird für die Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen tätig sind (insbesondere im Gesundheitswesen), eine Betreuungsmöglichkeit in der üblichen Unterrichtszeit vorgehalten.
Update vom 20.03.2020: In der achten Schulmail des Ministeriums von 20. März 2020 heißt es:
„Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch [das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden] auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. […]
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“
Zur Erinnerung: Mit „beruflichen Tätigkeiten im Bereich kritischer Infrastrukturen“ sind Tätigkeiten gemeint, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung dienen (hier für weitere Infos klicken!). Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Erlass von Herrn Staatssekretär Heller (hier klicken!).
Update vom 18.04.2020: In der mittlerweile 14. Corona-Schulmail vom 16.04.2020 gibt das Ministerium für Schule und Bildung bekannt, dass der Unterricht für Stufen 5 bis Q1 mindestens zwei weitere Wochen, also mindestens bis zum 30. April 2020 ruhen wird. In welcher Form und in welchem Umfang der Unterricht ab dem 4. Mai stattfinden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar: „Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.“
Einzig für die Stufe Q2 sollen unter Einhaltung der Infektionshygiene ab dem 23. April 2020 gezielte Angebote der Prüfungsvorbereitung in der Schule gemacht werden. Dazu heißt es in der Schulmail:
„Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.“
Zur weiterhin einzurichtenden Not-Betreuung äußert sich das Ministerium so:
„Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.“
Update vom 11. Mai 2020: Ab dem 11. Mai 2020 wird die Stufe Q1 im Präsenzunterricht beschult. Ab dem 26. Mai 2020 werden dann die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 in einem rollierenden System tageweise bis zum Ende des Schuljahres am 26. Juni 2020 unterrichtet. Ein detaillierter Plan ist erstellt und geht den Eltern zu.
2. Prüfungen / Leistungsnachweise etc.
Update vom 30.03.2020: In der 11. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 30. März 2020 gibt es weitere Aussagen zur Planung des Abiturverfahrens:
Zum Abiturverfahren:
- Die Abiturklausuren sind um drei Wochen verschoben worden: Der Haupttermin wird vom 12. Mai bis zum 25. Mai andauern, der Neben- bzw. Nachschreibtermin vom 26. Mai bis zum 9. Juni 2020. Die entsprechenden Termine der schriftlichen Abiturprüfungen bzw. des Abiturverfahrens insgesamt öffnen sich per Klick zum Download als PDF.
- Es wird – wie gewohnt – eine Erst- und Zweitkorrektur der Abiturklausuren im Haus geben. Die externe Zweitkorrektur im Fach Englisch wird, entgegen der ursprünglichen Planung, nicht (!) stattfinden.
- Der Korrekturzeitraum für die Abiturklausuren ist sehr eng – siehe oben. Dafür sollen die Kolleg/innen „durch partielle Befreiung von Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden“ – inwiefern überhaupt „Unterricht“ nach Ostern stattfinden kann, ist jedoch noch vollkommen unklar.
- Das Ministerium geht allerdings davon aus, dass unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien Unterricht – zumindest für die Q2 als Abschlussjahrgang – stattfinden kann oder das Gebäude unter bestimmten Bedingungen und strengen Hygienevorschriften für Vorabiturklausuren genutzt werden kann. An der Hellweg-Schule sind alle Vorabiturklausuren geschrieben worden.
- Die 1. Sitzung des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), der über die (Nicht-)Zulassung zu den Abiturprüfungen entscheidet, ist für den 7. Mai 2020 festgelegt worden. Nach diesem 1. ZAA werden die Zulassungen postalisch an die Schüler/innen bzw. die Eltern verschickt. Der Unterricht für die Q2 (in welcher Form auch immer) endet am Folgetag, also am 8. Mai 2020.
- Das Ministerium erwirkt momentan eine Rechtsänderung, die höchstwahrscheinlich dazu führen wird, dass es in diesem Abiturdurchgang keine (!) verpflichtenden Abweichungsprüfungen geben wird.
Zu den Sekundarstufen 1 und 2:
- Es werden in diesem Schuljahr keine Warnungen / Blauen Briefe verschickt.
- Die schulrechtlichen Änderungen und vorübergehend angepassten Versetzungsbestimmungen finden Sie in den Schulmails (der Link zum Archiv befindet sich auf dieser Seite ganz oben) sowie im FAQ-BEreich des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Abiturpruefungen-2020/index.html
3. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls
In der fünften Schulmail des Ministeriums vom 15.03.2020 heißt es dazu: „Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.
Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.“
Konkret bedeutet das für die Kurse der Sekundarstufe II: Die Lehrerinnen und Lehrer der Hellweg-Schule haben für ihre Kurse der Oberstufe Mailverteiler angelegt, über die sie die Schülerinnen und Schüler aktuell mit Materialien und Aufgaben versorgen. Mit Blick auf die Klassen der Sekundarstufe I haben die Fachlehrerinnen und -lehrer ebenfalls Materialien und Aufgaben zusammengestellt, die am Dienstag (17.03.2020) von den Klassenleitungen gebündelt und der Schulleitung als „Wochenplan“ für die Zeit bis zum 3. April im PDF-Format übergeben werden. Diese „Wochenpläne“ gehen im Laufe des 17. März 2020 per Mail an die Pflegschaftsverteiler, die dann für die Weiterleitung an alle Eltern der Klassen zuständig sind.
Update vom 18.04.2020: Für die Zeit ab dem 20. April 2020 werden die Schüler/innen der Stufen 5 bis Q1 weitere Lernangebote erhalten: Die Schüler/innen der Stufen EF und Q1 werden von ihren Unterrichtenden mit Materialien und Aufgaben per Mail versorgt. Für die Klassen der Sekundarstufe I werden nochmals gebündelt Aufgaben zur Verfügung gestellt, die im Laufe des Montags (20.04.2020) in den entsprechenden Downloadbereich unserer Homepage geladen und von den Eltern mit den bekanntgegebenen Zugangsdaten heruntergeladen werden können.
4. Dringende Bitte des Krisenstabs der Stadt Bochum (19.03.2020)
Am Donnerstag, den 19. März 2020 bittet Frau Eichler im Namen des Krisenstabs der Stadt Bochum um Weiterleitung dieser wichtigen Information:
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Corona-Situation ist für uns alle neu und nicht ganz einfach. Für jeden von uns gelten einschneidende Regelungen. Daher möchten wir euch daran erinnern, dass wir uns nicht in den Ferien befinden, sondern die Schule geschlossen wurde, um die Corona-Ausbreitung zu verlangsamen. Bitte haltet euch unbedingt an folgende Punkte:
- Bleibt zu Hause!
- Jede private Veranstaltung und Menschenansammlungen sind untersagt. Das gilt auch für Treffen mit Freunden.
- Vermeidet soziale Kontakte, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, insbesondere zu Älteren und chronisch kranken Menschen, die eine Risikogruppe darstellen.
- Informiert euch gerne bei den zuständigen Behörden z.B. auf www.bochum.de/corona
- Wascht euch regelmäßig die Hände und verzichtet ganz aufs Händeschütteln.
- Nutzt stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc.
- Verbreitet keine zweifelhaften Social-Media-Informationen.
Vielen herzlichen Dank auch im Namen des Krisenstabs der Stadt Bochum
Anette Eichler
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, starke Nerven und die nötige Geduld, mit dieser außergewöhnlichen Lage konstruktiv umzugehen. Bleiben Sie gesund und auf bald,
Dr. Mathias Balliet
-Schulleiter-